Menü

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Ziel des Programms ist, die Gründungs- und Transferaktivitäten von Start-ups zu fördern. Mit dem Seed-Bonus werden Vorhaben in einem Start-up gefördert, die den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch eigenes Personal unterstützen. Hier werden vorrangig Personalkosten gefördert. Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Vorhaben, die durch Investitionen den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups bewirken. Hier wird insbesondere die Anschaffung von Geräten und Ausrüstung gefördert.

Listung der Antragsberechtigten

Diese Förderungen können junge Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragen, 

  • welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen und
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sind und
  • die außerdem ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen

Kleine Unternehmen:

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • mit einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro

Nicht gefördert werden:

  • Rechts-, Finanzierungs-, Steuer- oder Wirtschaftsberatungen sowie
  • übliche Büroausstattung (Mobiliar) und Fahrzeuge
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
  • Skonti und Rabatte

Förderhöhe, Förderquote

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Pro Unternehmen können insgesamt maximal drei Vorhaben aus der Förderrichtlinie EIK – einschließlich Transfer-Bonus und Hightech-Bonus - bezuschusst werden. Eine zeitliche Überlappung mehrerer Förderungen ist ausgeschlossen.
  • Das Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien hinsichtlich Innovationgrad und ökonomischer Bedeutung und liefert einen Beitrag zu den Querschnittszielen Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter.
  • Das Projekt trägt zum Ziel der Landesregierung bei, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Das Vorhaben wird in Schleswig-Holstein durchgeführt und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort verwertet.

Für den Seed-Bonus gelten außerdem folgende Voraussetzungen:

  • Es wird zunächst ein Projektvorschlag (Vorhabenbeschreibung einschließlich des innovativen skalierbaren Geschäftsmodells) eingereicht und positiv bewertet.
  • Das Vorhaben wird mit eigenem Personal umgesetzt.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 120.000 Euro betragen.
  • Die Umsetzung der Maßnahme soll innerhalb von acht, höchstens jedoch innerhalb von zehn Kalendermonaten umgesetzt werden. 

Für den SeedInvest-Bonus gelten außerdem folgende Voraussetzungen:

  • Es wird zunächst ein Projektvorschlag (Vorhabenbeschreibung einschließlich des innovativen skalierbaren Geschäftsmodells) eingereicht und positiv bewertet.
  • Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen höchstens 50.000 Euro betragen.
  • Die Maßnahme soll binnen sechs Kalendermonaten durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Gefördert werden im Seed-Bonus:

  • Die Personalkosten für eigene Angestellte sowie die Kosten für am Vorhaben mitwirkende geschäftsführende Gesellschafter und Gesellschafterinnen werden auf Basis von pauschalierten Stundensätzen (Standardeinheitskosten) gefördert.
  • Sonstige Kosten für Material, Investitionen, Qualifikation und Weiterbildung, Marketing, Fremdleistungen, Patente und andere Schutzrechte, Reisen und Miete sind als Pauschalkosten in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten förderfähig.

Nicht gefördert werden:

  • Skonti und Rabatte


Gefördert werden im SeedInvest-Bonus:

  • Die Kosten für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, insbesondere Produktionseinrichtungen. Hardware und Software sind auf Basis tatsächlicher direkter Kosten förderfähig.
  • Personalkosten sind als Pauschalkosten in Höhe von 20 Prozent der tatsächlichen direkten Ausgaben förderfähig.

Art der Förderung

Zuschuss

Nach oben scrollen