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Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Transfer-Bonus und HighTech-Bonus

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit der Förderung sollen die Innovationsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Technologietransfer gestärkt werden.

Welche Projekte können gefördert werden?

Es werden Vorhaben mit innovationsunterstützenden Dienstleistungen und Innovationsberatungsdiensten gefördert, die zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für das antragstellende KMU von Dritten über einen Auftrag erbracht werden.

Wünschenswert ist, dass auch die Auftragnehmer aus Schleswig-Holstein kommen; dies ist jedoch keine Voraussetzung für eine Förderung.

Listung der Antragsberechtigten

Transfer-Bonus

Der Transfer-Bonus stärkt den Technologietransfer zwischen KMU und Technologietransfereinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Transferpartnern.

Bei den Auftragnehmern handelt es sich beispielsweise um:

  • Technologietransfereinrichtungen,
  • Acceleratoren oder Inkubatoren,
  • Kompetenz- oder Technikzentren

HighTech-Bonus

Der HighTech-Bonus stärkt den Technologietransfer zwischen KMU und Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Bei den Auftragnehmern handelt es sich um:

  • Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Gesellschaften oder
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie beispielsweise Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Institute oder Einrichtungen der Fraunhofer
  • Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft oder der Max-Planck-Gesellschaft

Förderhöhe, Förderquote

Wer kann Förderung beantragen?

Diese Förderung kann von Gewerbebetrieben mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen:

  • mit weniger als 250 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen:

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro

Für Unternehmen, an denen andere Unternehmen oder Institutionen beteiligt sind bzw. für Unternehmen, auf die andere Unternehmen oder Institutionen einen beherrschenden Einfluss ausüben (Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen), gelten besondere Regeln zur Feststellung des KMU-Status. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die an anderen Unternehmen beteiligt sind oder beherrschenden Einfluss ausüben.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 75.000 Euro betragen.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Kalendermonaten abgeschlossen sein.
  • Pro Unternehmen können insgesamt maximal drei Vorhaben im Förderprogramm EIK – einschließlich Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus – bezuschusst werden. Eine zeitliche Überlappung mehrerer Förderungen ist ausgeschlossen.
  • Das Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien hinsichtlich Innovationgrad und ökonomischer Bedeutung und liefert einen Beitrag zu den Querschnittszielen Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter.
  • Das Projekt trägt zum Ziel der Landesregierung bei, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort zu verwerten.


Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Gefördert werden Kosten für innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste, beispielsweise für:

  • Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind,
  • Konstruktionsleistungen,
  • Prototypenbau,
  • Design,
  • Produkttests zur Qualitätssicherung oder zur Umweltverträglichkeit
  • Werkstoffstudien
  • FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken,
  • Service Engineering sowie
    Zurverfügungstellung von Forschungsinfrastruktur und Laboratorien, Datenbanken, Bibliotheken sowie Tests und Messungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

Nicht gefördert werden:

  • die Bereitstellung von reinen Büroflächen sowie
  • Skonti und Rabatte

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe dieser Förderung beträgt im Transfer-Bonus

  • für mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe dieser Förderung beträgt im HighTech-Bonus

  • für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Art der Förderung

Zuschuss

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